Wußten Sie das?!
Jede schwangere Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe.
Hebammen bieten während der Schwangerschaft, Geburt und
in der Zeit des Wochenbetts eine umfassende und ganz-
heitliche Betreuung an und unterstützen Sie auch während
der gesamten Stillperiode.
Hebammenhilfe ist gesetzlich geregelt. Die Kosten übernimmt
die Krankenkasse.
Jede schwangere Frau kann Kontakt mit einer Hebamme aufnehmen ( ohne
ärztliche Überweisung ).
Im Rahmen der Schwangerenbetreuung kann eine
Hebamme alle Untersuchungen zur Beobachtung des
Schwangerschafts- verlaufs durchführen. Bei Problemen wie z.B.
Wassereinlage- rung, vorzeitige Wehen, Beckenendlage,
Übelkeit, Rückenbeschwerden etc. kann eine Hebamme Hilfe
leisten ( z.B. durch Naturheilkunde, Akupunktur,
Homöopathie ). Durch die Teilnahme an einem
Geburtsvorbereituungskurs, auch mit Partner, werden
Unsicherheiten und Ängste abgebaut und auf die Geburt und
das Wochenbett vorbereitet.
Durch die Wochenbettbetreuung (Hausbesuche) begleitet eine
Hebamme den Wochenbettverlauf. Sie gibt Hilfestellung in
Problemsituationen wie Stillschwierigkeiten, Milchstau,
verzögerter Rückbildung der Gebärmutter usw.. Sie klärt über
vorbeugende Maßnahmen und notwendige Untersuchungen
des Neugeborenen auf. Hilft beim Umgang, Handling und
Pflege des Neugeborenen.
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