Hebammen bezogene Leistungen werden in der Regel von den Krankenkassen
übernommen. Sie sind gesetzlich geregelt.
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten von
Schwangerenvorsorge sowie Betreuung während Schwangerschaft und
Wochenbett vollständig übernommen.
Geburtsvorbereitunskurs: |
Erstattung der Krankenkasse für 14 Zeitstunden € 71,54 |
Rückbildungskurs: |
Übernahme der Kasse von 10 Zeitstunden für je € 5,11 |
Private Krankenkassen: |
unterschiedliche Leistungs-
angebote die jeweils erfragt werden müssen - Es empfielt
sich, eine schriftliche Kostenübernahme einzuholen. |
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